Händlervereinbarung
Willkommen bei Tickets
Connected!
Tickets
Connected ist ein von erfahrenen Veranstalter*innen ins Leben gerufener und
spezialisierter Anbieter von Ticketing Komplett-Lösungen. Wir sprechen die
Sprache von Veranstalter*innen und wissen worauf es im Bereich Ticketing
ankommt. Unsere Lösungen sind jahrelang auf „Herz und Nieren“ geprüft. Wir
bieten also nur das an womit wir selbst arbeiten und überzeugt sind. Unsere Tools halten
jeder Anforderung Stand. Mit unserer Ticketingplattform geben wir unsere
Expertise weiter und verbinden Menschen – Künstler*innen Veranstalter*innen,
Festivals, Vereine, Sportvereine, Städte, Kommunen, Theater, Messen,
Ausstellungen und weitere Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Wir stehen für Fairness, Transparenz und Engagement im
Bereich einer nachhaltigen Umwelt.
Impressum
Tickets Connected ist ein von erfahrenen
Veranstalter*innen ins Leben gerufener und spezialisierter Anbieter von
Ticketing Komplett-Lösungen. Wir sprechen die Sprache von Veranstalter*innen
und wissen worauf es im Bereich Ticketing ankommt. Unsere Lösungen sind
jahrelang auf „Herz und Nieren“ geprüft. Wir bieten also nur das an womit wir
selbst arbeiten und selbst überzeugt
sind. Unsere Tools halten jeder Anforderung Stand. Mit unserer‚
Ticketingplattform geben wir unsere Expertise weiter und verbinden Menschen –
Künstler*innen Veranstalter*innen, Festivals, Vereine, Sportvereine, Städte,
Kommunen, Theater, Messen, Ausstellungen und weitere Kultur- und
Freizeiteinrichtungen.
Tickets
Connected Deutschland:
Tickets
Connected GmbH
Bücklestr. 3-5
D-78467 Konstanz
Tickets Connected GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Konstanz, Amtsgericht Freiburg HRB
725836
Geschäftsführer: Xhavit Hyseni (Verw. Wiss. (M.A.))
E-Mail: hello@ticketsconnected.com
Presseanfragen: hello@ticketsconnected.com
Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter www.ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur
außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.
Dieses Impressum gilt auch für die Tickets Connected Kanäle in
sozialen Medien.
Diese Händlervereinbarung und
die hierin enthaltenen Rechte und Verpflichtungen ergänzen die
Nutzungsbedingungen und werden hiermit mittels Verweis in diese aufgenommen. Keine
der in dieser Händlervereinbarung festgelegten Bestimmungen ist als
Modifizierung, Verzicht oder Änderung der Nutzungsbedingungen bzw. als
Rücktritt von denselben auszulegen. Bitte lesen Sie diese Händlervereinbarung
aufmerksam durch: Sie enthält wichtige Informationen zu Zahlungs- und
Rückerstattungsbedingungen, Veranstaltungverboten, Rechten, die Sie uns
gewähren, und anderen Rechten, Zusicherungen und Verbindlichkeiten. Darüber
hinaus unterliegen alle hier dargelegten Bedingungen den Bestimmungen zur
Klärung von Streitfällen (und allen sonstigen Bestimmungen der
Nutzungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen zu Schiedsverfahren in
Abschnitt 9). Wir empfehlen Ihnen, diese Bestimmungen zu lesen, da sie
möglicherweise Ihre Rechte betreffen.
1. Über uns – Tickets
Connected
1.1 Tickets Connected: unsere Plattform bzw. Dienstleistungen
Die Produkte, Funktionen und Angebote von Tickets Connected werden
(a) online über verschiedene Tickets Connected-Kanäle wie Tickets
Connected, Social Ads und Tickets Connected Boost („Websites“),
(b) außerhalb der Plattform
über verschiedene Dienstleistungen wie RFID-, Einlassmanagement-, Sponsoring-
und Marketing- bzw. Vertriebs-Dienstleistungen und
(c) über mobile Anwendungen,
Webseiten, Anwendungsprogrammierschnittstellen und Subdomänen („Anwendungen“)
verfügbar gemacht.
(a), (b) und (c) werden
hierin gemeinsam als „Tickets Connected Dienstleistungen“ bezeichnet.
Im Sinne dieser
Händlervereinbarung bezieht sich der Begriff „Tickets Connected“, „wir“, „uns“
usw. auf Tickets Connected GmbH und seine verbundenen Unternehmen sowie deren
leitende Angestellte, Direktoren, Beauftragte, Partner und Mitarbeiter. „Verbundenes
Unternehmen“ bezieht sich auf jegliche juristische bzw. natürliche Person, die
zum Zeitpunkt Ihrer Einverständniserklärung mit dieser Händlervereinbarung und
danach das betreffende Unternehmen kontrolliert, von diesem kontrolliert wird
oder unter gemeinsamer Kontrolle mit diesem Unternehmen steht.
1.2 Veranstalter und Konsumenten
Im Sinne dieser Händlervereinbarung bezieht sich der Begriff „Veranstalter“ auf
Veranstaltungchaffende, die auf der Plattform Veranstaltungen erstellen,
veröffentlichen oder bewerben, die dort Konsumenten angezeigt werden, die
unsere Dienstleistungen nutzen,
(a) um Informationen über
eine Veranstaltung zu konsumieren oder Tickets für eine Veranstaltung von
Veranstaltern zu kaufen („Konsumenten“), oder
(b) aus einem beliebigen
anderen Grund.
Veranstalter, Konsumenten und
Dritte, die unsere Dienste nutzen, werden in diesen Nutzungsbedingungen
kollektiv als „Benutzer“, „Sie“ usw. bezeichnet.
2. Unsere Händlervereinbarung
2.1 Zweck
Die folgenden Richtlinien enthalten die Bedingungen, unter denen Veranstalter die
Dienstleistungen für die Erstellung, Bewerbung und/oder Entgegennahme von
Erlösen aus dem Verkauf von Tickets und/oder Registrierungen für eine Veranstaltung
nutzen können (diese „Händlervereinbarung“). Durch Ihre Einverständniserklärung
mit den Nutzungsbedingungen stimmen Sie den Bedingungen dieser
Händlervereinbarung in der aktuellen Fassung zu und schließen einen
verbindlichen Vertrag mit Tickets Connected ab, dessen Geltungsbereich die
Nutzung der Dienstleistungen für die Erstellung, Bewerbung und/oder
Entgegennahme von Erlösen aus dem Verkauf von Tickets und/oder Registrierungen
für eine Veranstaltung umfasst.
3. Zusätzliche
Registrierungsinformationen
3.1 Zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Erstellung einer kostenpflichtigen Veranstaltung oder jederzeit
danach kann Tickets Connected von Ihnen verlangen, zusätzliche Informationen
(über die zur Registrierung für die Dienstleistungen erforderlichen Daten
hinaus) bezüglich Ihrer Person bereitzustellen sowie ggf. Informationen
bezüglich der von Ihnen vertretenen juristischen Person und der
Direktoren/wirtschaftlichen Eigentümer der von Ihnen vertretenen juristischen
Person (zusammen „zusätzliche Registrierungsdaten“). Zu den zusätzlichen
Registrierungsdaten können beispielsweise aktuelle Adresse, Firmenname,
Produktbeschreibungen, Website-Adresse, Bankkontodaten oder sonstige
Zahlungsinformationen, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, Ausweis- oder
Führerscheinnummer, Herkunftsland, Kopien von staatlichen Ausweisdokumenten und
andere personenbezogene Daten gehören. Diese Informationen können dafür
verwendet werden, Ihre Identität sowie die Gültigkeit und/oder Zulässigkeit
Ihrer Transaktionen und/oder Ihre Berechtigung zur Nutzung der Dienstleistungen
für kostenpflichtige Veranstaltungen zu überprüfen. Sie willigen ein: (a) diese
Informationen rechtzeitig, genau und vollständig bereitzustellen sowie (b)
diese Informationen zu verwalten und ggf. unverzüglich zu aktualisieren, damit
sie immer zutreffend und vollständig sind.
3.2 Ermächtigung zur Offenlegung
Der Veranstalter stimmt zu, dass es Tickets Connected erlaubt ist,
Registrierungsdaten (wie in den Nutzungsbedingungen definiert), zusätzliche
Registrierungsdaten und Informationen bezüglich Ihrer Veranstaltung und
Transaktionen im Rahmen der Dienstleistungen an unsere
Zahlungsabwicklungspartner (wie nachstehend definiert), Bezahlkartensysteme
(wie nachstehend definiert) und die Betreiber alternativer Bezahlsysteme (wie
nachstehend definiert) sowie an Ihre Bank oder ein anderes Finanzinstitut
weiterzugeben, soweit solche Dritte in Ihre Veranstaltung bzw. Transaktionen
involviert sind. Darüber hinaus ermächtigen Sie Tickets Connected, Ihre
Registrierungsdaten und zusätzlichen Registrierungsdaten zu überprüfen sowie
Sie von Dritten, darunter Kreditauskunfteien, überprüfen zu lassen.
3.3 Nichtbereitstellung
Wir behalten uns das Recht vor, Ihr Tickets Connected-Konto zu sperren oder
fällige Zahlungen an Sie einzubehalten, falls wir begründeten Anlass zu der
Annahme haben, dass Ihre Registrierungsdaten oder zusätzlichen
Registrierungsdaten ungenau sind, bzw. wenn Sie nicht alle Registrierungsdaten
oder zusätzlichen Registrierungsdaten innerhalb des entsprechenden Zeitrahmens
bereitstellen.
4. Zahlungsmethoden; Zahlungsvorgang
4.1 Überblick.
(a) Zahlungsmethoden.
Es gibt zwei Optionen für die Zahlungsabwicklung. Die Veranstalter können sich
dafür entscheiden, Verkaufserlöse für Tickets oder Anmeldungen, die sie an Konsumenten
verkaufen, wie folgt einzuziehen: „FPP“, „UZA“
„Unterstützte Zahlungsabwicklung“
oder „FPP“ „UZA“, bei der die Veranstalter alle Verkaufserlöse direkt erhalten
(zur Klarstellung: dies umfasst unter anderem den Nennwert des Tickets, die Tickets
Connected-Servicegebühr, die Tickets Connected-Zahlungsabwicklungsgebühr,
Steuern und Lizenzgebühren) aus Verkäufen von Tickets, Anmeldungen und
Merchandise (oder sonstigen Posten) sowie Spenden, die über die Dienstleistungen
angeboten wurden (zusammen die „Veranstaltungregistrierungsgebühren“), und für
die Zahlungsdienste Dritter wie etwa PayPal® verwendet werden; und
„Tickets Connected-Zahlungsabwicklung“,
„EPP“ „TCZA-Service“, im Rahmen derer Tickets Connected als eingeschränkter
Zahlungsbevollmächtigter des Veranstalters zu Zwecken der Abwicklung der Veranstaltung-Anmeldegebühren
handelt, unter Nutzung der Zahlungsabwicklungspartner von Tickets Connected
(wie nachstehend definiert).
Sofern nicht anderweitig mit Tickets
Connected vereinbart,
stimmt der Veranstalter zu,
keine Zahlungsform oder -methode gegenüber einer anderen zu bevorzugen und
stimmt der Veranstalter zu, Konsumenten
keine zusätzlichen Gebühren oder sonstigen Beträge im Zusammenhang mit einer
Zahlungsmethode zu berechnen, wenn der Veranstalter diese Gebühren oder
sonstigen Beträge nicht für alle Zahlungsmethoden berechnet.
(b) Aufgabe von Tickets
Connected
Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass Tickets Connected Veranstaltern
keinerlei Bank-, Einlagen-, Wertaufbewahrungs-, Versicherungs- oder sonstigen
Finanzdienstleistungen anbietet, mit der Ausnahme, dass Tickets Connected für
Veranstalter, die den TCZA-Service wählen, eingeschränkt als
Zahlungsbevollmächtigter handelt, wie nachstehend dargelegt. Um den TCZA-Service
bereitstellen zu können, nutzt Tickets Connected Drittanbieter-Gateways,
Zahlungsabwicklungsfirmen, abrechnende Banken und/oder Händlerbanken, zu denen
wir Geschäftsbeziehungen haben (zusammen „Zahlungsabwicklungspartner“); sowohl
Veranstalter als auch Tickets Connected unterliegen den Regelungen und
Vorschriften dieser Zahlungsabwicklungspartner. Darüber hinaus müssen Sie, um
den TCZA-Service zu nutzen, unter bestimmten Umständen eine gesonderte Vereinbarung
mit unserem Zahlungsabwicklungspartner treffen (die „Zahlungsabwicklungspartner-Vereinbarung“). Zur
besseren Übersicht zeigt Tickets Connected in Ihrem Tickets Connected-Konto
einen Saldo der Erlöse für Ihre Veranstaltung an, wobei dieser Saldo jedoch
lediglich den Betrag an Veranstaltungregistrierungsgebühren widerspiegelt, der
über einen Zahlungsdienst Dritter (UZA) bzw. von unseren
Zahlungsabwicklungspartnern (TCZA-Service) eingezogen wurde, und im Fall von TCZA-Service
nur eine allgemeine ungesicherte Forderung gegenüber Tickets Connected
darstellt und weder eine Wertanlage noch eine Einlage bzw. ein
Kontokorrent.
(c) Bestätigungen
Wenn eine Bestellung von einem Konsumenten aufgegeben und durch Tickets
Connected bestätigt wurde, generiert Tickets Connected eine
Bestätigungsnachricht und gibt eine eindeutige Bestätigungsnummer für die
Bestellung des Konsumentens aus. Der Veranstalter verpflichtet sich,
vorbehaltlos alle Verpflichtungen bezüglich Tickets, Registrierungen,
Merchandising-Artikeln und Spenden zu akzeptieren, einzulösen und zu erfüllen,
die durch Tickets Connected über die Dienstleistungen bestätigt wurden. Der
Veranstalter verpflichtet sich, Verantwortung dafür zu übernehmen, die
Bestätigungsnummer des Teilnehmers und/oder Veranstaltungeinschränkungen vor der
jeweiligen Veranstaltung zu überprüfen.
(d) Gebühren
Unabhängig von der gewählten Zahlungsabwicklungsoption verpflichtet sich der
Veranstalter, Tickets Connected alle geltenden Servicegebühren für über die Dienstleistungen
verkaufte Tickets, Registrierungen und Artikel bzw. über die Dienstleistungen
eingeworbenen Spenden zu zahlen (die „Tickets Connected-Servicegebühr“). Soweit
der Veranstalter TCZA nutzt, verpflichtet er sich außerdem, Tickets Connected
die zusätzliche Tickets Connected-Zahlungsabwicklungsgebühr für über die Dienstleistungen
verkaufte Tickets, Registrierungen und Artikel bzw. über die Dienstleistungen
eingeworbenen Spenden zu zahlen (die „Tickets Connected-Zahlungsabwicklungsgebühr“).
Die Tickets Connected-Servicegebühr und die Tickets Connected-Zahlungsabwicklungsgebühr
variieren je nach Land und Währung der Abwicklung. Die aktuellen Gebühren belaufen
sich auf 5,5 % - 10% + 0,99 € pro
kostenpflichtigem Ticket. Eintrittsfreie Veranstaltungen sind kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren sich von Zeit zu Zeit ändern können;
dies betrifft dann alle nach der Änderung durchgeführten Transaktionen.
Darüber hinaus kann der Veranstalter von Zeit zu Zeit zusätzliche Dienstleistungen
bei Tickets Connected anfordern, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf
Marketing und Werbung, Geräteverleih, Bereitstellung von Servicekräften vor
Ort, Ticketdruck und individuelle Kundenbetreuung; diese Dienstleistungen
können von Tickets Connected nach eigenem Ermessen und zu Bedingungen
bereitgestellt werden, die Gegenstand einer gesonderten schriftlichen
Vereinbarung sind. Gebühren für solche zusätzlichen Dienstleistungen (die „Zusatzgebühren“)
werden gegenüber dem Veranstalter offengelegt, bevor dieser die Dienstleistungen
akzeptiert. Die Tickets Connected-Servicegebühr, die Tickets Connected-Zahlungsabwicklungsgebühr
und die Zusatzgebühren werden hierin gemeinsam als „Gebühren“ bezeichnet. Neben
diesen Gebühren kann Tickets Connected Ihnen Recherchearbeiten zum Standardsatz
in Rechnung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Recherchen, die erforderlich
sind, um auf eine gerichtliche Vorladung, Beschlagnahmung oder Pfändung Ihres
Kontos durch Dritte oder Regierungsbehörden zu reagieren, und
Recherchen und Aktivitäten,
die erforderlich sind, um eine Änderung des Gläubigers gemäß dem Uniform
Commercial Code (wie unten näher erläutert) oder aufgrund eines
Gerichtsbeschlusses zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Tickets Connected kann Konsumenten
in Bezug auf Ticketverkauf, -verarbeitung und -abfertigung sowie den Zugriff
auf bestimmte Tickets Connected-Inhalte und -Dienstleistungen verschiedene
Gebühren in Rechnung stellen, die nicht an die Veranstalter weiterberechnet
werden. Die Festsetzung und Bewertung dieser Gebühren erfolgt nach unserem
alleinigen Ermessen.
4.2 Unterstützte Zahlungsabwicklung (UZA)
(a) Unabhängiges Verhältnis
Bei Nutzung der UZA führen Veranstalter und Konsumenten die jeweiligen
Zahlungstransaktionen über einen Drittanbieter durch und sind dabei an die
geltenden Nutzungsbedingungen des betreffenden Service gebunden. Der
Veranstalter zieht sämtliche Veranstaltungregistrierungsgebühren über den
betreffenden Drittanbieter ein und Tickets Connected übernimmt keinerlei
Verpflichtung oder Haftung im Hinblick auf diesen Einzug bzw. die Erfüllung
oder Nichterfüllung durch den Drittanbieter.
(b) Rechnungen
Rechnungen für die im Vormonat angefallenen Gebühren werden dem Veranstalter
monatlich zugestellt, wobei dieser im Falle unseres Versäumnisses einer
rechtzeitigen Rechnungsstellung nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen
entbunden wird. Alle Rechnungen sind nach Zustellung innerhalb von sieben (7) Werktagen
fällig und zahlbar.
4.3 Tickets Connected Zahlungsabwicklung
(a) Risikoübernahme
Wenn Sie TCZA anfragen, entscheidet Tickets Connected nach Erhalt der
zusätzlichen Registrierungsdaten und Ihrer Einverständniserklärung mit der
gesonderten Zahlungsabwicklungspartner-Vereinbarung (falls erforderlich) nach
eigenem Ermessen (unter Umständen auf Anraten der
Zahlungsabwicklungspartner), ob Sie zur Nutzung von TCZA berechtigt sind. Falls
Sie nicht zur Nutzung von TCZA, aber ansonsten zur Nutzung der Dienstleistungen
berechtigt sind, benachrichtigt Sie Tickets Connected; Sie können dann zu UZA
wechseln, es sei denn, Sie sind deshalb nicht zur Nutzung von TCZA berechtigt,
weil Ihre Veranstaltung eine verbotene Veranstaltung ist, Sie ein verbotener
Händler sind und/oder Ihre Transaktionen verbotene Transaktionen sind, jeweils
wie in Abschnitt 5 dieser Händlervereinbarung definiert. Aus Risikomanagement-
und Sicherheitsgründen sowie aufgrund der von unseren
Zahlungsabwicklungspartnern gestellten Anforderungen kann es vorkommen, dass
wir nach eigenem Ermessen ein Transaktionslimit für den Betrag einer von Ihnen
über TCZA abgewickelten Transaktion festlegen, wobei Sie uns ermächtigen, jede
über diesem Limit liegende Transaktion abzulehnen. Gemäß Abschnitt 4.3(f)
verlangen wir von Ihnen zudem möglicherweise nach eigenem Ermessen die Bildung
von Rücklagen.
(b) Zahlungsvorgang
Bei Nutzung von TCZA erfolgt die Zahlungsabwicklung unmittelbar über unsere
Zahlungsabwicklungspartner und Sie erkennen an und stimmen zu, dass Tickets
Connected innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Abschluss einer Veranstaltung
seine Zahlungsabwicklungspartner in Ihrem Auftrag veranlasst, sämtliche Veranstaltungregistrierungsgebühren
für diese Veranstaltung an Sie auszuzahlen, abzüglich
aller zu diesem Zeitpunkt
angefallenen Gebühren,
aufgerechneter
Verbindlichkeiten oder sonstiger Beträge, die Sie oder Ihre verbundenen
Unternehmen uns oder unseren verbundenen Unternehmen gemäß dieser
Händlervereinbarung, den Nutzungsbedingungen oder sonstigen anwendbaren Vereinbarungen
für von Tickets Connected oder unseren verbundenen Unternehmen bereitgestellten
Dienstleistungen schulden,
sonstiger Abzüge gemäß dieser
Händlervereinbarung sowie
gemäß Unterabschnitt (f)
gebildeter Rücklagen.
Die Auszahlung erfolgt
ausschließlich unter Verwendung der Informationen, die dafür vom Veranstalter
auf den Dienstleistungen unter „Zahlungen und Auszahlungen“ angegeben wurden.
Auszahlungen werden üblicherweise via Überweisung auf ein Bankkonto getätigt.
Darüber hinaus ist mit TCZA unter Umständen die Zahlungsabwicklung über
kartenbasierte Zahlungsnetzwerke, z. B. Visa®, MasterCard®, American Express®
und Discover® (zusammen „Bezahlkartensysteme“) sowie über nicht kartenbasierte
Zahlungsnetzwerke, z. B. Lastschrift, und sonstige alternative Bezahlsysteme („alternative
Bezahlsysteme“), möglich. Nur insoweit die Vereinbarung für juristische
Personen (wie nachstehend definiert) auf Sie anwendbar ist, und unbeschadet
einer etwaigen gesonderten Zahlungsabwicklungspartner-Vereinbarung zwischen
Ihnen und unserem Zahlungsabwicklungspartner oder einem Bezahlkartensystem,
sind Sie weder unmittelbar noch als Drittbegünstigter Teil einer Vereinbarung
mit einem Zahlungsabwicklungspartner, Bezahlkartensystem oder alternativen
Bezahlsystem. Darüber hinaus berechtigen Sie bei Nutzung einer bestimmten
Bezahlkartenabwicklungsmethode (z. B. MasterCard, Visa oder American Express)
den Eigentümer des betreffenden Bezahlkartensystems sowie etwaige verbundene
Unternehmen, Ihren Namen, Ihre Adresse sowie Ihre Website-URL unter Umständen
für mediale Zwecke zu verwenden. Ungeachtet der von Tickets Connected zur
Auszahlung verwendeten Zustellungsmethode verpflichten Sie sich dazu, keine
Informationen im Zusammenhang mit der Auszahlungsmethode mit Absicht oder
entgegen besseren Wissens für betrügerische, missbräuchliche oder sonstige
Zwecke in Zuwiderhandlung gegen diese Händlervereinbarung einzusetzen.
In Bezug auf Überweisungen stimmen Sie zu, dass Ihre Ermächtigung zur
Einzahlung auf das von Ihnen angegebene Bankkonto bei unzutreffender Angabe
Ihrer Bankverbindung einschließlich der im Rahmen der zusätzlichen
Registrierungsinformationen angegebenen Bankverbindung nach wie vor gilt,
selbst dann, wenn Sie nicht Inhaber des Bankkontos sind. Sie stimmen zu, dass
wir uns zur ordnungsgemäßen Identifizierung Ihres Kontos ausschließlich auf die
von Ihnen angegebene Bankverbindung verlassen können, selbst wenn diese auf ein
anderes Bankkonto als das Ihre verweist. Außerdem erklären Sie sich damit
einverstanden, uns etwaige Verluste und Kosten zu erstatten, die uns infolge
des Vertrauens auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung entstehen.
Sie erklären sich einverstanden, dass wir, nach alleinigem Ermessen und ohne
vorherige Ankündigung, zu Folgendem berechtigt sind:
Verrechnung mit den von Ihnen
bzw. Ihren verbundenen Unternehmen gebildeten Rücklagen gemäß Abschnitt 4.3(f),
Verrechnung mit den an Sie
bzw. Ihre verbundenen Unternehmen zahlbaren Veranstaltungregistrierungsgebühren
oder anderen Gebühren, die aus der Bereitstellung von Dienstleistungen durch Tickets
Connected bzw. unsere verbundenen Unternehmen entstehen (einschließlich
mit Tickets Connected-Gebühren oder sonstigen Beträgen, die Sie Tickets
Connected nach vorliegender Händlervereinbarung, den Nutzungsbedingungen oder
einer anderen Vereinbarung zwischen uns schulden), bzw. (a) und (b), basierend
auf dem Umfang von Rückerstattungen, strittigen Zahlungen, Rückbelastungen,
Kundenbeschwerden, Betrugsvorwürfen, Änderungen an Ihrem Kreditprofil bzw. dem
Kreditprofil Ihrer verbundenen Unternehmen oder dem zugrundeliegenden
Risikoprofil des/der Veranstaltung, betrügerischem Verhalten Ihrerseits,
vonseiten Ihrer verbundenen Unternehmen oder vonseiten Ihrer Bevollmächtigten
oder Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen bzw. jeglicher anderer
Vereinbarung zwischen Veranstaltern und Tickets Connected, einschließlich
dieser Händlervereinbarung bzw. sonstiger anwendbarer Vereinbarungen über von Tickets
Connected oder unsere verbundenen Unternehmen bereitgestellte Dienstleistungen.
Von diesem Aufrechnungsrecht
können wir vor der Auszahlung der Veranstaltungregistrierungsgebühren per
Überweisung Gebrauch machen. Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Forderungen,
die aus unserem Beschluss entstehen, unser Aufrechnungsrecht auszuüben.
Außerdem können wir zur Rückforderung fälliger und zahlbarer Beträge von
unseren in Abschnitt 4.5 dieser Vereinbarung genannten Rechten und
Rechtsmitteln Gebrauch machen.
Sie erkennen an, dass wir auch dann Ihre Veranstaltungregistrierungsgebühren in
Forderungen überführen können, wenn rechtliche Schritte gegen Tickets Connected
eingeleitet werden, um Geldmittel oder sonstiges Vermögen, dessen Eigentümer
Sie sind und das sich in Tickets Connecteds Besitz befindet, nach deutschem
Recht zu pfänden oder zu beschlagnahmen.
Sie erkennen außerdem an, dass wir nach Erhalt einer Abtretungserklärung („Abtretungserklärung“)
und einer entsprechenden Zahlungsanweisung von Ihrem Sicherungsgläubiger
(Kreditgeber) ggf. zur vollständigen oder anteiligen Auszahlung Ihrer Veranstaltungregistrierungsgebühren
verpflichtet sind. Bei Erhalt einer solchen Abtretungserklärung und entsprechender
Anweisung zahlen wir den angeforderten Betrag nach Abzug unserer Gebühren und
Gerichtskosten wie oben dargelegt an Ihren Sicherungsgläubiger aus, ohne Sie
vorab zu informieren.
(c) Ernennung als Bevollmächtigter
In Bezug auf Veranstaltungen, für die der Veranstalter TCZA nutzt, ernennt der
Veranstalter hiermit Tickets Connected eingeschränkt zum
Zahlungsbevollmächtigten, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, den Einzug von
Zahlungen zu ermöglichen, die von Konsumenten für diese Veranstaltungen über
unsere Zahlungsabwicklungspartner abgewickelt werden, und dem Veranstalter den
entsprechenden Betrag auszuzahlen. Der Veranstalter stimmt zu, dass eine
Zahlung von einem Konsumenten, die von Tickets Connected abgewickelt wird,
genauso zu behandeln ist wie eine direkte Zahlung vom Konsumenten an den
Veranstalter, und verpflichtet sich, dem Konsumenten alle beworbenen Waren zu
verkaufen bzw. alle beworbenen Dienstleistungen zu erbringen, als ob er die Veranstaltungregistrierungsgebühren
direkt vom Konsumenten erhalten hätte, unabhängig davon, ob er die Veranstaltungregistrierungsgebühren
bereits von Tickets Connected erhalten hat oder jemals erhalten wird. Der
Veranstalter stimmt zu, dass Tickets Connected in seiner Funktion als
eingeschränkt Bevollmächtigter befugt ist,
Konsumenten Umbuchungen oder
Upgrades von Tickets und/oder Registrierungen zu ermöglichen (sofern der
Veranstalter diese Vorgänge bei der Veranstaltungregistrierung gestattet),
Erlöse gemäß dieser
Händlervereinbarung im Namen des Veranstalters einzuziehen, auszuzahlen und
einzubehalten bzw. unsere Zahlungsabwicklungspartner hiermit zu beauftragen,
Rückerstattungen an Konsumenten
gemäß Abschnitt 4.4 zu gewähren sowie
Stornierungen von
Kreditkartenzahlungen gemäß Unterabschnitt (g) zu verwalten.
Die Ernennung von Tickets
Connected als eingeschränkt Bevollmächtigter des Veranstalters bedeutet nicht,
dass Tickets Connected eine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen des
Veranstalters übernimmt, und der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass die
Zahlungsverpflichtung von Tickets Connected gegenüber dem Veranstalter unter
dem Vorbehalt der tatsächlichen Zahlung der Veranstaltungregistrierungsgebühren
durch die Konsumenten steht. Darüber hinaus ermächtigt der Veranstalter Tickets
Connected, seine Verpflichtungen aus dieser Händlervereinbarung an bestimmte
verbundene Unternehmen zu übertragen, wobei Tickets Connected jedoch weiterhin
für die Erfüllung seiner Verpflichtungen durch diese verbundenen Unternehmen
haftbar ist.
(d) Vorschüsse
Der Veranstalter erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche
Registrierungsgebühren für eine bestimmte Veranstaltung erst nach Abschluss
desselben erwirtschaftet sind. Tickets Connected kann nach eigenem Ermessen
entscheiden, dem Veranstalter einen Anteil der Veranstaltungregistrierungsgebühren
vor dem fünften (5.) Werktag nach dem erfolgreichen Abschluss der Veranstaltung
auszuzahlen, wobei eine solche Vorauszahlung
nach Maßgabe der Bedingungen
dieser Händlervereinbarung,
nach Maßgabe der jeweils
anwendbaren Vereinbarung über die von Tickets Connected bereitgestellten Dienstleistungen
und/oder
nach Maßgabe der Bedingungen
einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen Tickets Connected und dem
Veranstalter erfolgen muss.
Der Veranstalter erklärt sich
damit einverstanden, dass Auszahlungen von Veranstaltungregistrierungsgebühren,
die von Tickets Connected vor dem fünften (5.) Werktag nach erfolgreichem
Abschluss de betreffenden Veranstaltung in Auftrag gegeben werden, lediglich
Vorschüsse auf Beträge sind, die dem Veranstalter gegebenenfalls gemäß dieser
Händlervereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt zustehen. In diesem Fall
erkennt der Veranstalter an und stimmt zu, dass Tickets Connected jederzeit (x)
das Recht des Veranstalters auf Vorauszahlungen aufkündigen oder aussetzen kann
und/oder (y) die Bedingungen solcher Vorauszahlungen (d. h. Häufigkeit, Anteil
der Rücklagen, Obergrenze für aggregierte Zahlungen) ändern kann. Darüber
hinaus stimmt der Veranstalter zu, dass Tickets Connected diese Vorauszahlungen
(oder einen Anteil derselben) basierend auf dem Umfang von Rückerstattungen,
strittigen Zahlungen, Rückbelastungen, Kundenbeschwerden, Betrugsvorwürfen,
Änderungen am Kreditprofil des Veranstalters oder auf dem zugrunde liegenden
Risikoprofil des/der Veranstaltung oder Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen
einschließlich dieser Händlervereinbarung jederzeit nach eigenem Ermessen
zurückfordern kann. Nach Eingang des Bescheids über eine solche Forderung zahlt
der Veranstalter den geforderten Teil der betreffenden Vorauszahlung
unverzüglich an Tickets Connected zurück. Der Veranstalter erkennt an und
stimmt zu, dass Tickets Connected das Recht hat, Mittel gemäß den Abschnitten
4.3(b) und 4.5(a) dieser Händlervereinbarung zurückzuhalten. Außerdem erkennt der
Veranstalter seine Verpflichtungen gemäß Abschnitt 4.3(g) und 4.4(c) dieser
Händlervereinbarung an, einschließlich der Verpflichtung, Tickets Connected für
Rückerstattungen und Rückbelastungen von Kreditkartenzahlungen zu entschädigen.
(e) Stornierung; Nichterfüllung
Bei Veranstaltungen, die abgesagt werden oder für die nach Auffassung von Tickets
Connected das Risiko einer Absage oder Nichterfüllung besteht, erfolgen
keinerlei Zahlungen an den Veranstalter, es sei denn, Tickets Connected erhält
angemessene Sicherheiten (wie von Tickets Connected nach eigenem Ermessen
festgelegt) für die Verpflichtungen des Veranstalters aus dieser
Händlervereinbarung. Tickets Connected kann nach eigenem Ermessen, ohne hierzu
verpflichtet zu sein, nach Ablauf einer verbindlichen Frist für
Rückerstattungsanforderungen eine vollumfängliche Zahlung oder Teilzahlung für
eine abgesagte Veranstaltung an den Veranstalter leisten. Zur Klarstellung: Der
Veranstalter ist weiterhin in vollem Maße für Rückbelastungskosten (wie unten
definiert) verantwortlich. Darüber hinaus besteht erst dann ein Anspruch auf
Auszahlung der Veranstaltungregistrierungsgebühren für eine bestimmte Veranstaltung,
wenn dieses erfolgreich abgeschlossen wurde. Wenn für eine abgesagte Veranstaltung
bereits Zahlungen an den betreffenden Veranstalter in die Wege geleitet wurden,
erstattet der Veranstalter diese Zahlungen nach der Absage der Veranstaltung
unverzüglich an eine von Tickets Connected benannte Zahlungsadresse zurück,
damit Rückerstattungen gemäß Abschnitt 4.4 gezahlt werden können. Sie sind für
die Einhaltung der Bedingungen aus Abschnitt 4.4 sowie der Anforderungen an
Veranstalter-Rückerstattungsrichtlinien von Tickets Connected verantwortlich,
die die Nutzungsbedingungen ergänzen und mittels Verweis in diese aufgenommen
wurden. Falls Sie Tickets Connected nicht genügend Geldmittel zur Begleichung
von Rückerstattungen wegen Veranstaltungabsage oder Nichterfüllung zur
Verfügung stellen, einschließlich verbindlicher Rückerstattungen gemäß
Abschnitt 4.4(c), erkennen Sie an und stimmen zu, dass der Fehlbetrag nach
Maßgabe der Nutzungsbedingungen einschließlich dieser Händlervereinbarung
fällig und zahlbar wird und bis zum vollständigen Ausgleich unserem
Aufrechnungsrecht sowie den Bestimmungen der Abschnitte 4.4(f) und 4.5 dieser
Vereinbarung unterliegt.
(f) Bildung von Rücklagen und Aufrechnungsrecht von Tickets Connected
Tickets Connected behält sich das Recht vor, einen bestimmten Anteil der Veranstaltungregistrierungsgebühren
und etwaiger anderer Gebühren für Dienstleistungen, die Ihnen oder Ihren
verbundenen Unternehmen von Tickets Connected oder unseren verbundenen
Unternehmen bereitgestellt wurden (wobei dieser prozentuale Anteil von Tickets
Connected nach eigenem Ermessen bestimmt wird), zur Bildung von Rücklagen
einzubehalten, und zwar
jederzeit, wenn wir es nach
eigenem Ermessen für notwendig erachten, basierend auf dem Umfang (bzw. dem
erwarteten Umfang) von Rückerstattungen, strittigen Zahlungen, Rückbelastungen,
Kundenbeschwerden und Betrugsvorwürfen, Änderungen am Kreditprofil des
Veranstalters oder am Risikoprofil des bzw. der zugrunde liegenden Veranstaltung,
sowie
falls es anderweitig
notwendig ist, die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus den Nutzungsbedingungen,
einschließlich dieser Händlervereinbarung, abzusichern oder Tickets Connected
vor betrügerischen oder missbräuchlichen Praktiken zu schützen.
Das Recht von Tickets
Connected zur Bildung von Rücklagen besteht nach Veranstaltungabschluss fort,
bis entweder
der Veranstalter bzw. seine
verbundenen Unternehmen sämtliche Verpflichtungen aus den Nutzungsbedingungen
oder sonstigen anwendbaren Vereinbarungen über von Tickets Connected bzw.
seinen verbundenen Unternehmen bereitgestellte Dienstleistungen erfüllt haben
und die Fristen für Rückerstattungen, strittige Zahlungen, Rückbelastungen und
Beschwerden verstrichen sind oder
der Veranstalter bzw. seine
verbundenen Unternehmen Tickets Connected bzw. seinen verbundenen Unternehmen
(nach deren eigenem Ermessen) eine angemessene Besicherung ihrer
Verpflichtungen unter den Nutzungsbedingungen oder sonstigen anwendbaren
Vereinbarungen über von Tickets Connected oder seinen verbundenen Unternehmen
bereitgestellte Dienstleistungen gewährt haben, unabhängig davon, ob diese
Verpflichtungen fällig oder nicht fällig, bedingt oder nicht bedingt bzw.
beziffert oder nicht beziffert sind.
Darüber hinaus unterliegen
die Rücklagen dem Aufrechnungsrecht gemäß Abschnitt 4.3(b). Im Fall, dass der
gemäß den Nutzungsbedingungen oder sonstigen anwendbaren Vereinbarungen über
von Tickets Connected oder seinen verbundenen Unternehmen bereitgestellte Dienstleistungen
einschließlich dieser Händlervereinbarung fällige und geschuldete Geldbetrag
durch die Ausübung des Aufrechnungsrechts nicht gedeckt werden kann, so gilt er
so lange als fällig und geschuldet, bis er vollständig beglichen wurde.
(g) Rückbelastungen; Rückbuchungen
Stornierungen von Kreditkartenzahlungen oder sonstige Rückbuchungen („Rückbelastungen“)
gegenüber Tickets Connected bzw. seinen verbundenen Unternehmen (soweit nicht
ausschließlich durch Fahrlässigkeit oder absichtliches Fehlverhalten von Tickets
Connected verursacht), die mit einer Veranstaltung des Veranstalters in
Zusammenhang stehen, sowie sämtliche Gebühren und Kosten für
Kreditkartenzuordnungen, Zahlungsabwicklung und Anfechtung sowie Strafzahlungen
und sonstige Gebühren und Kosten (zusammen mit dem Betrag der Rückbelastung zu „Rückbelastungskosten“
zusammengefasst), die Tickets Connected bzw. seinen verbundenen Unternehmen in
Verbindung mit diesen Rückbelastungen entstehen, liegen letztendlich in der
Verantwortung des Veranstalters und der Veranstalter stimmt zu, Tickets
Connected auf Anforderung für die entsprechenden Beträge zu entschädigen und
diese zu erstatten. Im Rahmen der eingeschränkten Zahlungsvollmacht von Tickets
Connected unternimmt Tickets Connected wirtschaftlich angemessene
Anstrengungen, derlei Rückbelastungen im Namen des Veranstalters anzufechten,
und der Veranstalter ermächtigt Tickets Connected hiermit dazu und erklärt sich
bereit, bei diesen Vorgängen in angemessenem Rahmen mit Tickets Connected
zusammenzuarbeiten. Tickets Connected ist jedoch nicht verpflichtet,
Rückbelastungen anzufechten, bei denen nach Tickets Connected eigenem Ermessen
wenig Aussicht auf eine erfolgreiche Anfechtung besteht oder die sich auf
Transaktionen beziehen, für die eine Rückerstattung entsprechend den
Rückerstattungsbedingungen des Veranstalters oder den Bestimmungen von
Abschnitt 4.4(c) angezeigt ist. Unter Berücksichtigung der Regeln für
Zahlungssysteme (wie nachstehend definiert) und des Ermessensspielraums, den
diese für die Bezahlkartensysteme und alternativen Bezahlsysteme eröffnen,
stimmen beide Parteien überein, dass die erfolglose Anfechtung einer
Rückbelastung in keiner Weise die Verpflichtung des Veranstalters einschränkt, Tickets
Connected und seine verbundenen Unternehmen gemäß diesem Paragrafen zu entschädigen.
(h) Währungen
Tickets Connected bietet den TVZA-Service nur für bestimmte Währungen und für
Veranstalter an bestimmten Standorten an. Außerdem können Veranstaltungregistrierungsgebühren,
die in einer bestimmten Währung eingezogen wurden, nur in dieser Währung an den
Veranstalter ausgezahlt werden. Tickets Connected bietet keine
Währungsumrechnungs-Dienstleistungen an. Schließlich sind in Abhängigkeit von
der Währung, in der Sie Veranstaltungregistrierungsgebühren einziehen, und von
Ihrem Standort möglicherweise unterschiedliche Zahlungsoptionen und
Zahlungsmethoden verfügbar.
(i) Regeln für Zahlungssysteme
Die Bezahlkartensysteme und alternativen Bezahlsysteme erfordern, dass Sie alle
geltenden Statuten, Regeln und Vorschriften beachten, die von diesen
veröffentlicht werden (zusammen „Regeln für Zahlungssysteme“). Möglicherweise
werden wir durch Änderungen an den Regeln für Zahlungssysteme gezwungen, diese
Händlervereinbarung zu ändern. Je nachdem, welche Zahlungsmethoden Sie für TCZA
wählen, unterliegen Sie möglicherweise unterschiedlichen Regeln für
Zahlungssysteme. Sie stimmen zu, alle jeweils geltenden Regeln für
Zahlungssysteme zu beachten. Diese Regeln für Zahlungssysteme umfassen, ohne
Beschränkung darauf, eine Verpflichtung, nur im guten Glauben getätigte
Transaktionen einzureichen, Einschränkungen Ihrer Nutzungsmöglichkeiten für die
Logos und Marken der Bezahlkartensysteme sowie die Erteilung der Befugnis,
bestimmte Ihrer Informationen als Nachweis Ihrer Teilnahme an den
Bezahlkartensystemen zu nutzen. Die Regeln für Zahlungssysteme sind auf den
Websites der betreffenden Bezahlkartensysteme und alternativen Bezahlsysteme
öffentlich zugänglich.
(j) Besondere Zahlungsbedingungen
Die folgenden zusätzlichen Bedingungen gelten, soweit Sie die entsprechende
Zahlungsoption nutzen:
Wiederkehrende
Zahlungen/Ratenkauf. Der Veranstalter darf nach vorheriger Genehmigung durch Tickets
Connected die Tickets Connected-Funktionen für den Ratenkauf nutzen. Wenn der
Veranstalter diese Funktionen nutzt, stimmt er zu, alle erforderlichen Hinweise
anzuzeigen und auch in jeder anderen Hinsicht alle anwendbaren örtlichen,
regionalen, nationalen oder anderweitigen Gesetze, Regelungen, Verordnungen und
die Regeln für Zahlungssysteme zu beachten, einschließlich solcher zu
Stornierungen und Rückerstattungen für Konsumenten. Bei Tickets, die auf Raten
gekauft werden, dürfen keine zusätzlichen Gebühren oder erhöhten Preise erhoben
werden und die Anzahl der Ratenzahlungen darf nicht größer sein als
vier (4).
Zahlung auf Rechnung. Sie
haben die Möglichkeit, die Zahlung auf Rechnung als Option für Ihren TCZA-Service
hinzuzufügen. Wenn Sie die Zahlung auf Rechnung nutzen, müssen Sie von Tickets
Connected verlangte Bankkontodaten angeben; diese Informationen erscheinen in
Rechnungen und anderen Bestätigungen, die Tickets Connected nach Abschluss
einer Transaktion auf den Dienstleistungen dem betreffenden Konsumenten
zustellt. Der Veranstalter zieht daraufhin die Zahlung beim Konsumenten ein und
markiert anschließend in einem dafür vorgesehenen Bereich der Dienstleistungen
das Ticket bzw. die Registrierung als „bezahlt“. Sobald das Ticket des Konsumentens
als bezahlt markiert ist, wird es durch Tickets Connected validiert, sodass es
beim Scannen mit einer der Tickets Connected-Anwendungen als gültig angezeigt
wird. Es liegt allein in der Verantwortung des Veranstalters, zutreffende
Bankkontodaten zu hinterlegen, sämtliche Beträge von Konsumenten einzuziehen,
ggf. Rückerstattungen über die Dienstleistungen zu abzuwickeln sowie Tickets/Registrierungen
in dem dafür vorgesehenen Bereich der Dienstleistungen korrekt als bezahlt bzw.
unbezahlt zu markieren. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass bei
Zahlung auf Rechnung die Zahlungstransaktion ausschließlich zwischen dem Veranstalter
und dem betreffenden Konsumenten abgewickelt wird.
4.4 Rückerstattungen
(a) Rückerstattungslinien und -ablauf
Unabhängig von der ausgewählten Zahlungsmethode verpflichtet sich der
Veranstalter, gegenüber den Konsumenten für jede auf den Dienstleistungen
veröffentlichte Veranstaltung Rückerstattungsrichtlinien zu kommunizieren. Der
Veranstalter stimmt zu,
bei Rückerstattungen und
Rückerstattungsrichtlinien die Anforderungen an Veranstalter-Rückerstattungen
zu beachten und
Rückerstattungsrichtlinien
nach Maßgabe ihrer Bestimmungen zu verwalten.
Die Anforderungen an
Veranstalter-Rückerstattungsrichtlinien werden mittels Verweis in diese
Händlervereinbarung aufgenommen. Sämtliche Rückerstattungen für TCZA-Transaktionen
müssen über Tickets Connected abgewickelt werden, es sei denn
das Zahlungskartenkonto des Konsumentens
kann die Rückerstattung nicht annehmen, weil der Kartenaussteller die
Rückerstattung abgelehnt hat; in diesem Fall muss der Veranstalter versuchen,
die Rückerstattung auf alternativem Wege gemäß seiner Rückerstattungsrichtlinie
durchzuführen; oder
es wurde etwas anderes mit Tickets
Connected vereinbart.
Bei TCZA-Transaktionen kann der Veranstalter Rückerstattungen an Konsumenten
innerhalb bestimmter Zeitfenster nach Maßgabe unserer Zahlungsabwicklungspartner
direkt über die Dienstleistungen in Auftrag geben. Liegt die Rückerstattung
außerhalb dieser Zeitfenster, muss sie manuell von Tickets Connected bzw. vom
Veranstalter bearbeitet werden. Tickets Connected kann nach eigenem Ermessen beschließen,
keine manuellen Rückerstattungen abzuwickeln; solche Rückerstattungen werden
dann direkt vom Veranstalter abgewickelt. Ungeachtet aller Funktionen der Tickets
Connected-Dienstleistungen, die es Veranstaltern ermöglichen, Rückerstattungen
über die Tickets Connected-Plattform abzuwickeln, trägt der Veranstalter die
alleinige Verantwortung für Rückerstattungen an Konsumenten im Zusammenhang mit
der Veranstaltung des Veranstalters. Gemäß den Anforderungen an Konsumenten-Rückerstattungsrichtlinien
unterliegen Rückerstattungen, für die Sie aufgrund der Absage oder
Nichterfüllung einer Veranstaltung verantwortlich sind, folgenden
Anforderungen:
Bei vollständiger oder
teilweiser Veranstaltungabsage verpflichtet sich der Veranstalter gegenüber den
Konsumenten zur Rückerstattung, wobei solche Rückerstattungen entweder über
Rücklagen auf der Tickets Connected-Plattform (z. B. zusätzliches
Sicherungsguthaben) oder durch Überweisung der erforderlichen Geldmittel an Tickets
Connected zur Rückerstattung im Namen des Veranstalters gedeckt werden können. Für
den Fall, dass Tickets Connected aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist,
eine Rückerstattung im Namen des Veranstalters zu bearbeiten (z. B. wenn das
Zahlungskartenkonto des Konsumentens die Rückerstattung nicht akzeptiert), wird
Tickets Connected die Rückerstattung nicht über die Tickets Connected-Plattform
bearbeiten und der Veranstalter trägt die alleinige Verantwortung für die
Erfüllung seiner Rückerstattungsverpflichtungen gemäß dieser
Händlervereinbarung und der Rückerstattungsrichtlinie des Veranstalters. In
solchen Fällen kann der Veranstalter eine Rückerstattung durch Bargeld oder
Scheck oder gemäß Punkt ix unten vornehmen. Tickets Connected behält sich das
Recht vor, eine Frist festzulegen, nach deren Ablauf eingehende
Rückerstattungsanforderungen für eine abgesagte Veranstaltung nicht mehr über
die Tickets Connected-Plattform abgewickelt werden. Tickets Connected kann,
ohne hierzu verpflichtet zu sein, dem Veranstalter nach eigenem Ermessen
erlauben, Rückerstattungen für eine abgesagtes Veranstaltung abzulehnen, wenn
die Rückerstattungsanforderungen nach dieser Frist eingehen, sofern der
Veranstalter weiterhin die Verantwortung für sämtliche Rückbelastungskosten
übernimmt.
Sofern von Tickets Connected
nicht anders angewiesen, erklärt sich der Veranstalter damit einverstanden,
dass außerhalb der Tickets Connected-Plattform (z. B. offline) keine
Rückerstattungen vorgenommen werden. Unbeschadet des Vorstehenden gilt, dass
EPP-Transaktionen nur für echte Rückerstattungen durchgeführt werden können und
nicht für andere Geldtransfers wie etwa Barvorschüsse.
Wenn sich der Veranstalter
dafür entscheidet, Tickets Connected die erforderlichen Geldmittel zu
überweisen, damit Tickets Connected die Rückerstattungen im Namen des
Veranstalters tätigen kann (sofern Tickets Connected dazu in der Lage ist),
müssen diese zur Deckung der den Teilnehmern geschuldeten Beträge ausreichen
und innerhalb von fünf (5) Tagen nach Absage der Veranstaltung an Tickets
Connected entrichtet werden.
Der Veranstalter verpflichtet
sich, die Konsumenten so bald wie vertretbarer Weise möglich und vor der
Uhrzeit, zu der die Veranstaltung beginnen soll, von der Absage der
Veranstaltung zu unterrichten.
Der Veranstalter ist der
Hauptansprechpartner für Konsumenten in Bezug auf Rückerstattungsanforderungen
und weist die Konsumenten an, keine entsprechenden Anfragen an Tickets
Connected zu richten.
Der Veranstalter hinterlegt
klare Anweisungen und Kontaktinformationen für die Beantragung von
Rückerstattungen für Konsumenten oder aktiviert die produktinterne Funktion „Rückerstattungsanforderungen“
und beantwortet Anfragen, die über diese Funktion bei ihm eingehen.
Der Veranstalter erkennt an,
dass sich Tickets Connected das Recht vorbehält, ihm die Kosten für
Rückbelastungen im Zusammenhang mit abgesagten Veranstaltungen in Rechnung zu
stellen, und dass die entsprechenden Beträge ebenfalls den Bestimmungen der
Abschnitte 4.4(f) und 4.5 dieser Vereinbarung unterliegen.
Bei Teilabsage einer
mehrtägigen Veranstaltung verpflichtet sich der Veranstalter, einen Anteil des
Kaufpreises für ein mehrtägiges Ticket zu erstatten, wobei dieser Anteil dem
proportionalen Geldwert des entfallenen Veranstaltunganteils entsprechen muss.
Verkauft der Veranstalter beispielsweise für 150 Euro ein Ticket für ein
dreitägiges Festival, von dem ein Tag entfällt, muss er für den entfallenen Tag
eine Rückerstattung in Höhe von 50 Euro leisten.
Bietet der Veranstalter Konsumenten
eine Gutschrift oder alternative Kompensation anstelle einer Rückerstattung des
Kaufpreises an, durch die der Veranstalter seine Verpflichtungen gegenüber Konsumenten
einlöst, bzw. wenn es nicht möglich ist, die Rückerstattung des Kaufpreises
durchzuführen, dann (i) muss diese Gutschrift oder alternative
Kompensation den Wert des Tickets für das abgesagte Veranstaltung decken oder
übersteigen und (ii) müssen dieser Wert und alle im Zusammenhang mit
dieser Gutschrift oder alternativen Kompensation zutreffenden Bedingungen
(unter anderem der Zeitraum, in dem eine solche Gutschrift oder alternative
Kompensation genutzt werden muss, falls eine solche Einschränkung gemäß
geltenden Gesetzen zulässig ist (wobei der Veranstalter die alleinige
Verantwortung für deren Einhaltung trägt)) klar an die Konsumenten kommuniziert
werden. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Veranstalters,
Gutschriften oder alternative Kompensationen zu gewähren. Der Veranstalter ist
außerdem für die Einhaltung sämtlicher anwendbaren örtlichen, regionalen,
nationalen und anderweitigen Gesetze, Regelungen und Verordnungen
verantwortlich. Der Veranstalter stimmt zu, dass er auch dann für die Kosten
von Rückbelastungen in Verbindung mit Bestellungen haftet, wenn eine
Gutschrift, Kompensation oder auf sonstige Art eingelöste Rückerstattung
gewährt wird und/oder sogar im Fall einer Gewährung, wenn eine Kaufpreisrückerstattung
nicht abgeschlossen werden konnte. Falls der Veranstalter einer Gutschrift oder
alternativen Kompensation aus einem beliebigen Grund nicht nachkommen kann,
einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf das Versäumnis, die Veranstaltung
durchzuführen, für die eine solche Gutschrift oder Kompensation gewährt wurde,
ist Tickets Connected dazu berechtigt, sämtliche unter dieser
Händlervereinbarung verfügbaren Rechte auszuüben, einschließlich, jedoch nicht
beschränkt auf das Recht (jedoch nicht die Verpflichtung), Rückerstattungen an
den/die betroffene(n) Konsumenten (soweit dies möglich ist) auszuzahlen, und
diesen Betrag direkt vom Veranstalter einzuziehen.
Dieser Unterabschnitt
behandelt Gutschriften für Konsumenten, die ihren Einkauf mittels einer TCZA-Transaktion
durchgeführt haben. Der Veranstalter stimmt zu und nimmt zur Kenntnis, dass
jegliche Geldmittel im Zusammenhang mit einer alternativen Einlösung seiner
Verpflichtung gegenüber den Konsumenten in Form einer Gutschrift, welche nur für
zukünftige Veranstaltung des Veranstalters einlösbar ist, von Tickets Connected
in derselben Weise wie eine Rückerstattung über das Konto des Veranstalters
abgewickelt werden. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den Bedingungen
dieser Händlervereinbarung, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die
Ernennung von Tickets Connected zum eingeschränkten Zahlungsbevollmächtigten
gemäß Abschnitt 4.3(c) dieser Händlervereinbarung. Wird eine solche Gutschrift
eingelöst, so wird sie im Namen des Veranstalters und als Teil der
Endabrechnung der Veranstaltung von Tickets Connected nach Maßgabe der in
diesem Dokument festgelegten und anwendbaren Bestimmungen für TCZA-Dienstleistungen
verarbeitet. Eine Gutschrift gilt als „eingelöst“, sobald der Konsumenten an der
abgehaltenen Veranstaltung, für das sie ausgestellt wurde, teilnimmt oder die
Teilnahme versäumt. Falls der Veranstalter einen Gültigkeitszeitraum festgelegt
hat, in dem die Gutschrift eingelöst werden muss, und die Gutschrift nicht
innerhalb dieser Frist eingelöst wird, wird sie dem Konto des Veranstalters
gutgeschrieben und der Betrag mit der nächsten anstehenden Auszahlung
beglichen, vorausgesetzt, der Veranstalter hat eine Ersatzveranstaltung
angeboten, für das Tickets ausgestellt wurden und das in dem vorgegebenen
Zeitraum abgehalten wurde.
(b) Streitigkeiten über
Rückerstattungen
Unabhängig von der
ausgewählten Zahlungsmethode sind Streitigkeiten über Rückerstattungen
ausschließlich zwischen Veranstalter und Konsumenten zu klären. Tickets Connected
kann im Streitfall einen Schlichtungsversuch unternehmen, aber letztendlich ist
es Aufgabe des Veranstalters, den Streit beizulegen. Ungeachtet des
Vorstehenden hat Tickets Connected in Bezug auf TCZAP-Transaktionen das Recht,
Rückerstattungen gemäß Unterabschnitt (c) im Namen des Veranstalters zu
leisten.
(c) Verbindliche
Rückerstattungen
Ungeachtet des Vorstehenden
ermächtigt der Veranstalter Tickets Connected, in den folgenden Situationen
Rückerstattungen zu leisten:
Der Veranstalter ermächtigt Tickets
Connected zu dem Zeitpunkt ausdrücklich zur Abwicklung der Rückerstattungen;
die Veranstaltungbeschreibung,
die einem Konsumenten zum Zeitpunkt des Kaufs zur Verfügung stand, weicht in
wesentlichen Punkten von der tatsächlichen Veranstaltung ab;
Konsumenten konnten aufgrund
von kapazitätsbedingten Fehlplanungen des Veranstalters, Einlass- und
Ausgangskontrollen oder sonstigen Sicherheitsbedenken nicht am Veranstaltung
teilnehmen;
Tickets Connected ist nach
eigenem Ermessen der Ansicht, dass im Einzelfall gemäß den vom Veranstalter
veröffentlichten Rückerstattungsrichtlinien oder den Anforderungen an
Veranstalter-Rückerstattungsrichtlinien von Tickets Connected eine
Rückerstattung gerechtfertigt ist, z. B. aufgrund von anwendbaren
örtlichen, regionalen, nationalen oder anderweitigen Gesetzen, Regelungen oder
Verordnungen oder gemäß den Regeln für Zahlungssysteme;
Tickets Connected ist nach
eigenem Ermessen der Ansicht, dass die Nichtgewährung einer Rückerstattung zu
einer Rückbelastung führen würde und Tickets Connected bei einer Anfechtung
derselben unterliegen würde;
der Veranstalter hat auf der
betreffenden Veranstaltungsseite keine Rückerstattungsrichtlinien
veröffentlicht und Tickets Connected ist nach eigenem Ermessen der Ansicht,
dass eine Rückerstattung unter den gegebenen Umständen angemessen wäre;
Tickets Connected vermutet
hinter der zugrunde liegenden Transaktion nach eigenem Ermessen einen
Betrugsversuch (z. B. mit gestohlenen Kreditkarten oder anderweitig keine
Transaktionen im guten Glauben); oder
Tickets Connected ist nach
eigenem Ermessen der Ansicht, dass die Bestellung doppelt aufgegeben wurde.
Außerdem ermächtigt der
Veranstalter Tickets Connected, Rückerstattungen für jegliche Bestellungen
(einschließlich solcher für nicht zusammenhängende Veranstaltung) zu leisten,
wenn Tickets Connected es nach eigenem Ermessen für wahrscheinlich hält,
dass der Veranstalter an
betrügerischen Aktivitäten beteiligt ist oder Falschangaben gemacht hat;
dass ein erhebliches Risiko
einer Nichterfüllung durch den Veranstalter bezüglich der betreffenden Veranstaltung
oder zukünftiger Veranstaltung besteht;
dass eine erhebliche Anzahl
von Bestellungen Beschwerden, Rückerstattungsanfragen, Stornierungen und/oder
Rückbelastungen zu erwarten ist,
dass es sich beim
Veranstalter um einen verbotenen Händler handelt oder dieser die Dienstleistungen
für verbotene Transaktionen oder verbotene Veranstaltung nutzt oder eine
Nichtgewährung der Rückerstattung Tickets Connected anderweitig Haftungsansprüchen
aussetzen würde.
Da sämtliche
Verkaufsabschlüsse letztendlich von Veranstaltern getätigt werden, stimmt der
Veranstalter hiermit zu, Tickets Connected und seine verbundenen Unternehmen
für Rückerstattungen, die Tickets Connected gemäß dieser Händlervereinbarung
leistet, zu entschädigen und diese zu erstatten, es sei denn, die Notwendigkeit
dieser Rückerstattungen wurde durch Fahrlässigkeit oder absichtliches
Fehlverhalten von Tickets Connected herbeigeführt. Der Veranstalter erkennt an
und stimmt zu, dass Rückbelastungen zu Verlusten für Tickets Connected führen,
die höher sind als der Betrag der zugrunde liegenden Bestellung, und dass Tickets
Connected solche Verluste sowie den Schaden aus der Verletzung dieser
Händlervereinbarung durch den Veranstalter mindern kann, indem es
Rückerstattungen vor Eintreten einer Rückbelastung leistet. Im Falle, dass Sie Tickets
Connected nicht genügend Geldmittel zur Deckung verbindlicher Rückerstattungen
wegen Veranstaltungsabsagen oder Nichterfüllung nach Maßgabe dieses Abschnitts
4.4(c) zur Verfügung stellen, erkennen Sie an und stimmen zu, dass der
Fehlbetrag nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen einschließlich dieser
Händlervereinbarung bis zum vollständigen Ausgleich fällig und zahlbar bleibt
und den Bestimmungen der Abschnitte 4.3(f) und 4.5 dieser Vereinbarung
unterliegt.
4.5 Nicht ausschließliche Rechtsmittel; Steuern
(a) Nicht ausschließliche Rechtsmittel.
Bei Versäumnis vonseiten des Veranstalters, Tickets Connected bzw. seinen
verbundenen Unternehmen jeglichen gemäß den Nutzungsbedingungen (einschließlich
dieser Händlervereinbarung) oder einem anderen anwendbaren Vertrag für die von Tickets
Connected oder von einem der verbundenen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen
geschuldeten Betrag bei Fälligkeit und nach Zustellung eines
Zahlungsverzugsbescheids durch Tickets Connected bzw. seine verbundenen
Unternehmen zu zahlen, fallen auf diesen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zur
vollständigen Zahlung Verzugszinsen in folgender Höhe an, je nachdem, welcher
Satz niedriger ist:
ein Prozent (1 %) pro
Monat, monatlich aufgezinst, oder
der nach anwendbaren
örtlichen, regionalen, nationalen oder anderweitigen Gesetzen zulässige
Höchstsatz.
Falls der Veranstalter bzw.
ein mit ihm verbundenes Unternehmen Tickets Connected bzw. einem mit Tickets
Connected verbundenen Unternehmen Beträge gemäß den Nutzungsbedingungen
(einschließlich, ohne Beschränkung hierauf, dieser Händlervereinbarung) oder
einem anderen anwendbaren Vertrag für die von Tickets Connected oder von einem
der verbundenen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen schuldet, ist Tickets
Connected bzw. das jeweilige verbundene Unternehmen unbeschadet etwaiger
sonstiger Rechte und Rechtsmittel und in dem nach anwendbaren örtlichen, regionalen, nationalen oder anderweitigen
Gesetzen, Regelungen oder Verordnungen zulässigen Maße dazu berechtigt,
Beträge einzubehalten, die
der Veranstalter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen für das betreffende
oder ein anderes durch den Veranstalter oder in mit ihm verbundenes Unternehmen
auf den Dienstleistungen vertriebene Veranstaltung oder andere geltende Dienstleistungsvereinbarungen,
die von Tickets Connected bzw. eines mit Tickets Connected verbundenen
Unternehmens schuldet, und den einbehaltenen Betrag mit dem geschuldeten Betrag
zu verrechnen und/oder
eine Rechnung über diese
Beträge auszustellen, falls der aktuelle Saldo des Veranstalters bzw. des
verbundenen Unternehmens nicht ausreicht, um diese Kosten zu decken; in diesem
Fall zahlt der Veranstalter bzw. das verbundene Unternehmen solche in Rechnung
gestellten Beträge innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Rechnungsdatum.
Falls der Veranstalter bzw.
ein mit ihm verbundenes Unternehmen eine fällige Zahlung nach Zustellung eines
entsprechenden Zahlungsverzugsbescheids nicht begleicht, behält sich Tickets
Connected bzw. jegliches mit uns verbundene Unternehmen das Recht vor, nach
eigenem Ermessen und ohne Einschränkung von sonstigen Rechten und Rechtsmitteln
die Registrierung des Veranstalters bzw. des mit ihm verbundenen Unternehmens
für die Dienstleistungen auszusetzen oder zu beenden (einschließlich aller
zugehörigen Konten). Außerdem unterliegen fällige und geschuldete Beträge bei
Zahlungssäumnis dem Zahlungseinzug gemäß 4.5(b).
(b) Zahlungseinzug, Beitreibungskosten
Tickets Connected behält sich das Recht vor, fällige und geschuldete Beträge
bei Zahlungsverzug oder -säumnis einzuziehen, falls innerhalb von vierzehn (14)
Tagen nach Rechnungsdatum keine Zahlung erfolgt. Darüber hinaus stimmt der
Veranstalter zu, Tickets Connected bzw. seine verbundenen Unternehmen
unverzüglich für sämtliche Selbstzahlungen und Auslagen einschließlich
vertretbarer Anwaltshonorare und -kosten, die durch den Einzug überfälliger
oder sonstiger Beträge beim Veranstalter bzw. bei einem mit ihm verbundenen
Unternehmen gemäß dieser Händlervereinbarung, der Nutzungsbedingungen oder
sonstigen anwendbaren Vereinbarungen über von Tickets Connected oder unsere
verbundenen Unternehmen bereitgestellte Dienstleistungen entstanden sind, zu
entschädigen und diese vollständig zu erstatten. Für den Fall, dass nach Erhalt
der Einzugsbenachrichtigung keine Antwort bzw. keine vollständige Zahlung
erfolgt, erkennen der Veranstalter und alle mit ihm verbundenen Unternehmen an,
dass Tickets Connected und alle mit uns verbundenen Unternehmen sich das Recht
vorbehalten, die überfälligen Beträge gerichtlich beizutreiben, wobei eine
solche gerichtliche Beitreibung ausschließlich von den Bestimmungen zu
Schiedsverfahren gemäß den Nutzungsbedingungen auszunehmen ist.
Nutzung bzw. sonstige anwendbare Vereinbarungen zu von Tickets Connected und
seinen verbundenen Unternehmen bereitgestellten Dienstleistungen.
(c) Steuern
Es liegt in Ihrer alleinigen
Verantwortung, zu ermitteln, welche Umsatz-, Vergnügungs-, Mehrwert-,
Verbrauchs- und anderen Steuern, Zölle, Abgaben und Gebühren (zusammen „Steuern“)
für die Nutzung der Dienstleistungen und über die Dienstleistungen generierten
Umsätze anfallen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie allein dafür
verantwortlich sind, den entsprechenden Steuerbetrag einzuziehen und an die
zuständige Regierungsbehörde („Steuerbehörde“) zu entrichten. Tickets Connected
übernimmt keine Gewähr oder Garantie dafür, dass die Steuerhilfsmittel oder
-kalkulatoren („Steuerhilfsmittel“), die Ihnen zur Verfügung gestellt werden,
alle steuerlichen Anforderungen erfüllen, die ggf. für Sie gelten, oder dass
durch Nutzung der Steuerhilfsmittel der Einzug und die Entrichtung aller für
Sie geltenden Steuern an die zuständige Steuerbehörde sichergestellt werden
können; diese können je nach Art Ihres Veranstaltung, Ihres Steuerstatus
(Privatperson, juristische Person, Unternehmen, Konsumenten usw.), Ihres
Standorts, des Standorts Ihrer Konsumenten, etwaiger auf Sie anwendbarer
Gutschriften und Abzüge sowie anderer Faktoren variieren; hiermit entbinden Sie
Tickets Connected von jedweder Haftbarkeit in Hinsicht auf die Nutzung der zur
Verfügung gestellten Steuerhilfsmittel. Diese sind nicht als juristische oder
steuerrechtliche Beratung auszulegen. Sofern Sie Steuern abführen und die Tickets
Connected-Zahlungsabwicklung verwenden, zahlt Tickets Connected Ihnen den
entsprechenden Betrag zusammen mit den zugehörigen Veranstaltungregistrierungsgebühren
aus. Die Entrichtung dieses Betrags an die zuständige Steuerbehörde liegt in
Ihrer Verantwortung. Sofern Sie Steuerhilfsmittel verwenden, bei denen Sie zur
Angabe einer Steueridentifikationsnummer aufgefordert werden, gewährleisten Sie
und sichern zu, dass Ihre Angabe wahrheitsgemäß und korrekt ist. Tickets
Connected kann Sie weder juristisch noch steuerrechtlich beraten; wir empfehlen
daher zur Ermittlung der für Sie geltenden Steuern die Konsultation eines
Steuerberaters. Für den Fall, dass eine Steuerbehörde von Tickets Connected
verlangt, Steuern zu zahlen, die auf Ihre Nutzung der Dienstleistungen oder
Ihre Umsätze aufgrund der Nutzung der Dienstleistungen zurückzuführen sind,
stimmen Sie zu, Tickets Connected für diese Steuern sowie alle Kosten,
Geldbußen, Zinsen und Ausgaben in deren Zusammenhang zu entschädigen und diese
zu erstatten.
Unbeschadet des vorstehenden
Absatzes ist Tickets Connected in einigen Ländern möglicherweise dazu
verpflichtet, Steuern, die für den Verkauf von Tickets und/oder Registrierungen
im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienstleistungen anfallen, einzuziehen und an die
zuständige Steuerbehörde zu entrichten. Um festzustellen, ob Steuern für Sie
eingezogen werden müssen, fordert Tickets Connected im Rahmen des
Erstellungsvorgangs einer Veranstaltung auf der Plattform unter Umständen
bestimmte Informationen an. Bei diesen Informationen kann es sich um Angaben zu
Ihrer Steuerpflicht, zur Art der Veranstaltung und/oder ähnliche Informationen
handeln. In diesem Fall erklären und versichern Sie, dass Ihre Angaben
wahrheitsgetreu und fehlerfrei sind. Tickets Connected kann Sie nicht rechtlich
oder steuerrechtlich beraten; bitte konsultieren Sie bei Fragen zu den auf der
Plattform anzugebenden Informationen Ihren Rechts- und/oder Steuerberater. Für
den Fall, dass eine Steuerbehörde von Tickets Connected verlangt, Steuern für
Ihr Veranstaltung zu zahlen, die darauf zurückzuführen sind, dass die von Ihnen
angegebenen Informationen nicht richtig sind, stimmen Sie zu, Tickets Connected
für diese Steuern sowie alle Kosten, Geldbußen, Zinsen und Ausgaben in deren
Zusammenhang zu entschädigen und diese zu erstatten.
Ungeachtet des Absatzes (i)
dieses Abschnitts kann Tickets Connected in bestimmten Ländern dazu
verpflichtet sein, Steuern auf Tickets Connected-Servicegebühren und Tickets
Connected-Zahlungsabwicklungsgebühren („Tickets Connected-Gebühren“) an die
jeweilige Steuerbehörde abzuführen. In solchen Ländern erhebt Tickets Connected
von Ihnen Steuern auf die Tickets Connected-Gebühren, und Sie stimmen zu, diese
Steuern zu zahlen. Tickets Connected kann Ihnen nach seiner alleinigen Wahl
Steuern auf Tickets Connected-Gebühren in Rechnung stellen oder den Betrag der
Steuern auf Tickets Connected-Gebühren (aus Beträgen, die andernfalls an Sie
zahlen würden) einbehalten. Mit Ausnahme der Steuern auf Tickets Connected-Gebühren,
die Tickets Connected von Ihnen gemäß diesem Absatz erhebt, und den gemäß
Absatz (ii) in diesem Abschnitt vereinnahmten und überwiesenen Steuern, bleiben
Sie verantwortlich für die Erhebung und Erstattung des korrekten Betrags aller
Steuern, die für Ihre Nutzung der Dienstleistungen und der Umsätze gelten, die
Sie mit den Dienstleistungen machen.
Gemäß den
Umsatzsteuervorschriften der Europäischen Union („EU“) ist Tickets Connected
verpflichtet, (A) die Umsatzsteuer („USt.“) auf die Tickets Connected-Servicegebühr
für kostenpflichtige Tickets/Registrierungen zu erheben, die über die Website
von Veranstaltern mit Sitz in der EU verkauft werden, die keine
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer („USt-IdNr.“) bei Tickets Connected
hinterlegen, und (B) die erhobene USt. an die zuständige Steuerbehörde
abzuführen. Wenn Sie Ihre USt-IdNr. bei Tickets Connected hinterlegen, erheben
wir keine Umsatzsteuer auf die Tickets Connected-Servicegebühr. Es liegt in
Ihrer alleinigen Verantwortung sicherzustellen, dass Ihre Angaben zur USt-IdNr.
(sofern angegeben) auf Tickets Connected vollständig sind und im richtigen
Format vorliegen. Bitte beachten Sie, dass eine Fälschung oder
Falschdarstellung von Informationen zur Umgehung Ihrer umsatzsteuerlichen
Pflichten Geldstrafen und/oder strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen
kann. Sie stimmen zu, Tickets Connected unverzüglich und vollständig für alle
Auslagen und Ausgaben zu entschädigen, die sich aus einer etwaigen Fälschung
oder Falschdarstellung Ihrer USt-IdNr. auf der Website ergeben. Tickets
Connected verlangt von Veranstaltern nicht, dass sie über eine USt-IdNr.
verfügen. Wenn Sie jedoch ein Veranstalter mit Sitz in der EU sind und über
keine USt-IdNr. verfügen oder diese nicht angeben, erhebt Tickets Connected die
Umsatzsteuer auf die Tickets Connected-Servicegebühr in Ihrem Namen und führt
sie an die zuständige Behörde ab. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen,
dass Tickets Connected keine Umsatzsteuer auf die Tickets Connected-Zahlungsabwicklungsgebühr
oder den Preis der Tickets/Registrierungen erhebt, die Sie über die Website
verkaufen. Weitere Informationen zur Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer
durch Tickets Connected erhalten Sie in diesem Artikel.
Tickets Connected behält sich
das Recht vor, Zahlungen, die Ihnen hiernach geschuldet werden, nach eigenem
Ermessen zurückzuhalten und gemäß anwendbaren örtlichen, regionalen, nationalen oder anderweitigen
Gesetzen, Regelungen, Verordnungen, Urteilen oder Anordnungen darüber zu
verfügen oder zu einem späteren Zeitpunkt die Zahlung weiterer Beträge für
nicht erhobene und abgeführte Steuern in Bezug auf Ihre Veranstaltung von Ihnen
zu verlangen.
4.6 Juristische Personen
Es kann vorkommen, dass ein oder mehrere Bezahlkartensysteme von Ihnen
verlangen, eine zusätzliche Vereinbarung direkt mit einem unserer
Zahlungsabwicklungspartner oder mit dem betreffenden Bezahlkartensystem zu
schließen. Dies geschieht normalerweise dann, wenn Ihre Transaktionen für ein
bestimmtes Bezahlkartensystem in einem bestimmten Land auf Jahresbasis eine
Summe von einhunderttausend Euro (100.000 €) überschreiten. Wenn wir es für
wahrscheinlich halten, dass Ihr Konto unter diese zusätzliche Anforderung
fällt, erhalten Sie von uns eine „Vereinbarung für juristische Personen“, der
Sie zustimmen müssen, um TCZA weiterhin nutzen zu können. Wenn Sie diese „Vereinbarung
für juristische Personen“ nicht akzeptieren, können wir Ihr Konto vorübergehend
oder dauerhaft sperren bzw. auf UZA umstellen.
4.7 Heimfall an den Staat
Wenn Ihr Konto für einen Zeitraum, der in anwendbaren Gesetzen zu nicht
beanspruchtem Eigentum (z. B. Heimfall an den Staat) festgelegt ist, keine
Aktivität aufweist und wir im Besitz von zu Ihrem Konto gehörenden Geldern
sind, benachrichtigen wir Sie gemäß den anwendbaren Gesetzen. Wenn Sie nicht
innerhalb des Ihnen mitgeteilten Zeitrahmens Anspruch auf die betreffenden
Gelder erheben, übergeben wir diese gemäß den anwendbaren Gesetzen an die
zuständige Behörde.
5. Verbotene Händler;
verbotene Veranstaltung; verbotene Transaktionen
5.1 Verbotene Händler
Indem Sie sich für die Dienstleistungen registrieren und diese
Händlervereinbarung akzeptieren, sichern Sie Folgendes zu und gewährleisten es:
Sie sind nicht
Staatsangehöriger eines Landes, für das die USA, das Vereinigte Königreich, die
Europäische Union, Australien oder Kanada ein Ausfuhrverbot für Waren und/oder
Dienstleistungen vom Typ der Dienstleistungen verhängt haben („ausgeschlossene
Länder“); außerdem haben Sie ihren Standort nicht in einem solchen Land und
sind nicht dort ansässig;
Sie sind weder eine
natürliche oder juristische Person noch stehen Sie unter der Kontrolle bzw. in
einer Verbindung mit einer entsprechenden natürlichen oder juristischen Person,
die
auf der Sanktionsliste, auf
der Liste der durch eine Behörde ausgewiesenen terroristischen Organisationen
im Ausland steht; oder in einem anderen Land Sanktionen unterliegt;
Sie stehen weder in der
MasterCard MATCH-Datenbank der gekündigten Händler noch auf der Liste der von
Visa gekündigten Händler und Ihr Zugang zu den einzelnen Bezahlkartensystemen
und alternativen Bezahlsystemen ist gegenwärtig weder vorübergehend noch
dauerhaft gesperrt.
Falls Sie, wie von Tickets
Connected nach eigenem Ermessen festgelegt, in eine der oben genannten
Kategorien fallen, gelten Sie als „verbotener Händler“.
5.2 Verbotene Veranstaltung
Sie dürfen auf den Dienstleistungen keine Veranstaltung veröffentlichen bzw.
über die Dienstleistungen Aktivitäten vornehmen, die:
eine Verletzung von
anwendbaren örtlichen, regionalen,
nationalen oder anderweitigen Gesetzen, Regelungen oder Verordnungen darstellen
oder ermöglichen;
nach den Regeln für
Zahlungssysteme verboten wären;
in ausgeschlossenen Ländern
stattfinden und
Inhalte (wie in den
Nutzungsbedingungen definiert) enthalten, die gegen die Nutzungsbedingungen
oder Community-Richtlinien von Tickets Connected verstoßen.
Wenn ein Veranstaltung, wie
von Tickets Connected nach eigenem Ermessen festgelegt, in eine der oben
genannten Kategorien fällt, gilt es als „verbotenes Veranstaltung“.
5.3 Verbotene Transaktionen
Sie dürfen TCZA nicht zur Verarbeitung der folgenden Transaktionen nutzen und
Sie sichern zu und gewährleisten, dass Sie über die Dienstleistungen keine
solchen Transaktionen zur Verarbeitung einreichen:
Transaktionen, die nach den
Regeln für Zahlungssysteme als „hohes Risiko“ eingestuft werden (oder in eine
andere Kategorie eingeordnet werden, die Einschränkungen unterliegt),
z. B. Transaktionen in Bezug auf sexuelle Inhalte und Aktivitäten,
illegale Waren bzw. Dienstleistungen (einschließlich Cannabis) sowie damit verbundene
Utensilien, Kryptowährungen, Verlosungen, Gewinnspiele oder Glücksspiele;
betrügerische oder kriminelle
Transaktionen,
Transaktionen, die nach jeweils
rechtlich geltenden Regulation ausgeschlossen sind, und
Transaktionen, bei denen Geld
an eine andere Partei gezahlt wird, ohne dass tatsächlich
Tickets/Registrierungen für ein Veranstaltung gekauft, Spenden für ein Veranstaltung
eingeworben oder Artikel im Zusammenhang mit einer Veranstaltung verkauft
werden.
Wenn eine Transaktion, wie
von Tickets Connected nach eigenem Ermessen festgelegt, in eine der oben
genannten Kategorien fällt, gilt sie als „verbotene Transaktion“.
5.4 Rechtsmittel
Falls Tickets Connected feststellt, dass Sie als verbotener Händler gelten,
dass Sie eine verbotene Veranstaltung veröffentlicht haben und/oder dass Sie
eine verbotene Transaktion verarbeitet bzw. dies versucht haben, darf Tickets
Connected nach eigenem Ermessen sämtliche nachstehenden Maßnahmen ergreifen,
und zwar zusätzlich zu den Rechtsmitteln, über die Tickets Connected laut
Gesetz oder gemäß den Nutzungsbedingungen verfügt:
Ihr Tickets Connected-Konto
vorübergehend oder dauerhaft sperren,
verbotene Veranstaltungen
oder Teile davon ändern, bearbeiten oder entfernen,
sämtliche Ihrer Transaktionen
sperren, rückgängig machen oder zurückerstatten,
sämtliche mit Ihrem Konto
verbundenen Gelder einbehalten, soweit gemäß anwendbaren örtlichen, regionalen,
nationalen oder anderweitigen Gesetzen, Regelungen, Verordnungen, Urteilen oder
Anordnungen erforderlich, sowie
Informationen zu Ihnen, Ihren
Veranstaltungen und/oder Ihren Transaktionen zwecks weiterer Maßnahmen an
unsere Zahlungsabwicklungspartner, die Bezahlkartensysteme, die alternativen
Bezahlsysteme und/oder zuständige Strafverfolgungsbehörden weitergeben (ohne
Sie darüber informieren zu müssen).
Zusicherungen und
Gewährleistungen.
Zusätzlich zu den hierin
enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen sichern Sie Folgendes zu und
gewährleisten es:
Falls Sie eine juristische
Person vertreten, ist diese ordnungsgemäß organisiert, wirksam bestehend und in
Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Pflichten geführt, nach Maßgabe der
Gesetze des Landes/des Bundesstaates ihrer Gründung;
Sie bzw. die von Ihnen
vertretene juristische Person (falls zutreffend) verfügen über die erforderliche
Vollmacht und Befugnis, diese Vereinbarung einzugehen und alle hierunter
geplanten Transaktionen auszuüben;
der Abschluss und die
Erfüllung dieser Vereinbarung durch Sie oder ggf. die von Ihnen vertretene
juristische Person führt nicht zu einer Verletzung und bedeutet keine
Nichteinhaltung von anwendbaren örtlichen, regionalen, nationalen oder
anderweitigen Gesetzen, Regelungen, Verordnungen, Urteilen oder Anordnungen
bzw. einer anderen Vereinbarung, bei der Sie Vertragspartei sind, einschließlich,
jedoch nicht beschränkt auf andere Vereinbarungen bezüglich des Verkaufs von
Tickets/Registrierungen;
falls Sie eine juristische
Person vertreten, verfügen Sie über das volle Recht, die rechtliche Vollmacht
und Vertretungsbefugnis, diese juristische Person an die Bestimmungen dieser
Vereinbarung zu binden.
Darüber hinaus sichern Sie
zu, gewährleisten und erkennen an, dass Sie (und nicht wir) allein dafür
verantwortlich sind, einen ordnungsgemäßen Buchungsvorgang für Ihre Veranstaltung
sicherzustellen und nur gültige Tickets anzunehmen. Sie nehmen zur Kenntnis und
stimmen zu, dass Tickets Connected nicht für Kosten haftet, die durch die
Vorlage ungültiger bzw. Nichtvorlage gültiger Tickets oder Annahme ungültiger
bzw. Ablehnung gültiger Tickets entstehen, und zwar auch in Bezug auf Tickets,
die durch Betrug oder Täuschung erworben wurden oder einen solchen Betrug oder
eine solche Täuschung darstellen.
7. Kündigung
Zusätzlich zu unserem Recht,
die Nutzung der Dienstleistungen durch Sie gemäß den Nutzungsbedingungen zu
kündigen, darf Tickets Connected in folgenden Fällen diese Händlervereinbarung
kündigen und Ihnen das Recht entziehen, die Dienstleistungen für die
Erstellung, Bewerbung und/oder Entgegennahme von Verkaufserlösen für Veranstaltung
zu nutzen:
wenn Sie gegen jegliche
Bestimmung dieser Händlervereinbarung verstoßen,
wenn unsere
Zahlungsabwicklungspartner und/oder die Bezahlkartensysteme oder alternativen
Bezahlsysteme uns nach alleinigem Ermessen das Recht entziehen, den TCZA-Service
bereitzustellen, oder Ihnen das Recht entziehen, Zahlungen über den TCZA-Service
entgegenzunehmen,
wenn rechtliche Schritte
gegen Tickets Connected eingeleitet werden, um Geldmittel oder sonstiges
Vermögen, dessen Eigentümer Sie sind und das sich in Tickets Connected Besitz
befindet, nach deutschem Recht zu pfänden oder zu beschlagnahmen.